Anmeldeformular und Einzugsermächtigung
WICHTIG/ATTENZIONE
„Neumitglieder“
Die Mitgliedsaufnahme für die IG erfolgt durch das Ausfüllen des 1. Aufnahmeantrags mit den Daten zur Person und zum Fahrzeug sowie
2. eines extra Lastschriftformulars.
Am 01.02.2014 wurde dieses Beitrags-Einzugsverfahren europaweit auf SEPA umgestellt. Das Formular wird zusammen mit dem o.a. PDF-Andruck erstellt und nennt sich Lastschriftmandat. Dieses ist ab 01.02.2016 ausschließlich zu verwenden. Alte Kontonummern und Bankleitzahlen können nicht mehr verarbeitet werden.
Darin ist zur Feststellung des Einziehenden (IG) eine sog. Gläubiger-Identifikationsnummer aufgeführt. Für das Konto der IG = Gläubiger/Zahlungsempfänger lautet diese Nr.: DE 29 ZZZ 00000 355 631
(Registrierung und Zuteilung erfolgte durch die Deutsche Bundesbank)
Zukünftig umfasst der Aufnahmeantrag nunmehr:
1. Seite: Mitgliedsantrag
2. Seite: SEPA-Lastschriftmandat (früher: Lastschrifteinzug)
– Gültigkeit im gesamten EU-Raum –
Besonderheit „Alt-Mitglieder“
Die bisher erteilten Lastschriften unserer „Alt-Mitglieder“ behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht neu erteilt werden. Durch die Umstellung auf das SEPA-Verfahren ändert sich für Euch nichts.